Das Bundesfinanzministerium hat das Merkblatt „Umsatzbesteuerung in der Bauwirtschaft“ überarbeitet und an die neue Rechtslage angepasst. In diesem Merkblatt werden die für die Bauwirtschaft wesentlichen umsatzsteuerrechtlichen Regelungen zusammengefasst. Jetzt fand eine Überarbeitung und Anpassung an den neuesten Stand der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung statt.
Wettbewerbsfähige Energiekosten – jetzt!
BVM Präsident Seiger: Die Politik muss langfristig und verlässlich für niedrige Beschaffungskosten für Energie sorgen. Das produzierende Metallhandwerk in Deutschland