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Neue Geländerrichtlinie

Der Bundesverband Metall (BVM) hat seine Geländer-Richtlinie aus dem Jahr 2019 überarbeitet und neu aufgelegt.

Was ist neu?

  • Verankerung in Holz: immer mehr Metallbauer verankern Geländer auch in Holz, daher wurde dieser Verankerungsgrund bei den konstruktiven Anforderungen mit einem eigenen Kapitel aufgenommen. Seit Einführung der Eurocodes werden der Holzbau und die Anschlüsse in Holz in DIN EN 1995 geregelt. Die Änderungen werden in der Richtlinie beschrieben.
  • 16 unterschiedliche Landesbauordnungen regeln in Deutschland die Herstellung von Geländern an Treppen und Balkonen. Diese Bauordnungen werden regelmäßig geändert und angepasst. In der Ge-länder-Richtlinie werden die aktuellen Angaben übersichtlich dargestellt.
  • Balkone mit Photovoltaikanlagen: im Zuge der Energiewende kann es erstrebenswert sein, Photovoltaik-anlagen als Geländerfüllungen oder sogar volleingespannte VSG-Elemente der Kategorie B nach DIN 18008-4 anzuordnen. Daher wurde im Kapitel Geländerfüllungen Erläuterungen beim Einsatz von Photovoltaikanlagen aufgenommen.
  • FAQs: ein Experten-Team aus Verband und Industrie hat in dieser Richtlinie aktuelle Fragen aufgenommen, die häufig gestellt werden.

Die neue Richtlinie, an der Metallbauer und die Hersteller von Werkstoffen und Bauteilen aus der Industrie gemeinsam intensiv gearbeitet haben, sorgt dafür, dass Metallbauer, Architekten und Planer mit einem Griff alle Informationen finden, die für die Planung und Ausführung relevant sind. Ganz gleich in welchem Bundesland gebaut wird. Für die Rechtssicherheit und als Planungshilfe erleichtert dieses Werk nicht nur die Arbeit, sondern ist auch eine gute Gesprächsgrundlage für alle am Bau Beteiligten, um zu attraktiven und vor allem gesetzeskonformen Lösungen zu kommen.

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